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Was man sonst noch wissen sollte

Ruhezeiten
Montags bis Samstags

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

ab 20.00 Uhr bis zum Folgetag 8.00 Uhr

Sonntags Es ist jedweder Lärm zu vermeiden.

 

Räumpflichten

In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr sind die Gehwege unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen/fegen und ggf. zu streuen. Das Gleiche gilt für die Entstehung von Glatteis. Nach 20.00 Uhr entstandender/s Schnee/Eis sind bis 7.00 Uhr des Folgetages, Sonntags bis 8.00 Uhr zu räumen.


Die Verwendung von Streusalz ist nicht zulässig.

 

Straßenreinigungspflicht

Ein Mal in sechs Wochen oder bei Bedarf häufiger sind folgende Straßenteile in der Gesamtlänge von den Grundstückseigentümern (bei Mietern/Pächtern siehe Miet-Pachtvertrag) zu reinigen:

  • die Gehwege
  • die begehbaren Seitenstreifen
  • die Radwege, auch soweit der Benutzung durch Fußgänger geboten ist
  • die Rinnsteine,
  • die Gräben,
  • die Grabenverrohrungen

 

Die Straßenreinigungssatzung ist auch hier einsehbar:

https://www.amt-schwarzenbek-land.de/media/custom/1879_485_1.PDF?1297948419

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